weitere (IGeL)-Leistungen

Nachfolgend werden private Zusatzleistungen erläutert, deren Kosten von den Krankenkassen leider nicht übernommen werden. Für spezifische oder weiterführende Fragen bzgl. dieser (IGeL)-Leistungen (individuellen Gesundheitsleistungen) kontaktieren Sie uns bitte persönlich, per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular.


Reisemedizinische Beratung

  • Informationen für den Patienten je nach geplantem Reiseziel über hygienische Maßnahmen zur Krankheitsprophylaxe, zur Ernährung und wichtigen spezifischen Medikamenten in der Reiseapotheke
  • Länderspezifisch vorgeschriebene vorgeschriebene bzw. empfohlene Impfungen zum  Schutz vor Infektionen

Tipp: Wenden Sie sich bitte mindestens 8- 10 Wochen vor Reiseantritt an uns, damit gegebenenfalls notwendige Impfungen noch rechtzeitig erfolgen können und bringen Sie ihren Impfpass mit.  


Impfungen, außerhalb der Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherung

Impfungen, die zum Schutz vor Infektionen in einigen Ländern empfohlen bzw. vorgeschrieben sind und die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden oder auch Impfungen, die im Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherten nicht enthalten sind (z.B. Tollwutimpfung für Jäger). Das Leistungsangebot beinhaltet die Rezeptierung des Impfstoffes, die Verabreichung mittels Injektion und die Dokumentation im Impfausweis des Patienten

Tipp: Je früher vor Reiseantritt mit den Impfungen begonnen wird, umso besser. Denn eventuell müssen mehrere Impfungen erfolgen, um eine Immunität sicher zu gewährleisten. Deshalb sollte spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt mit den Impfungen begonnen werden.

Tipp: Impfungen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der Patient infektfrei ist.


Blutentnahmen für vom Patienten gewünschte Laboruntersuchungen

Bei Blutentnahmen ohne medizinische Indikation (zur Eigenkontrolle bei Ernährungsumstellung, zur Untersuchung auf Krankheiten für private Zwecke z.B. Versicherungen oder für Heilpraktikerbehandlung etc.) stellt sowohl die Blutentnahme als auch die Laboruntersuchung eine IGEL-Leistung dar, welche die Praxis mit dem Patient über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet und die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattungsfähig ist.


Ernährungsberatung

Basierend auf Vorerkrankungen, den Blutwerten, dem vom Patienten erstellten Ernährungsprotokoll (welches der Patient eine Woche lang führt) und der Zielstellung der Therapie erstellt dieÄrztin den Ernährungsplan.. Die Abrechnung erfolgt nach Umfang der Vordiagnostik und Beratung über die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.

Tipp: Einige Kassen erstatten ihren Versicherten die Kosten für Präventivleistungen voll oder anteilig.


Sportmedizinische Untersuchungen und Beratung

Es handelt sich hierbei um Untersuchungen, die Aussage über den Trainingszustand des Patienten geben. Diese umfassen unter anderem EKG, Belastungs-EKG und Lungenfunktionstest. Basierend auf den Testergebnissen kann das Training optimiert werden.

Bei Untersuchungen, die ohne eine medizinische Indikation (im Rahmen einer Vorbereitung auf sportliche Belastung etc.) erfolgen, werden diese Untersuchungen über die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ  abgerechnet.


Untersuchungen für Angehörige der FFW mit Atemschutzgeräten nach G26.3

Die G26.3-Untersuchung beinhaltet eine Ganzkörperstatuserhebung unter Erörterung des Risikoprofils, ein Belastungs-EKG und einem Lungenfunktionstest. Ein ausführlicher Befundbericht bescheinigt die Tauglichkeit zur Arbeit mit dem Atemschutzgerät.

Die Kosten für diese Untersuchung trägt die Gemeinde.


Aufbaukur Medivitan

Aufbaukur zur Steigerung des Wohlbefindens bei Müdigkeit und Abgeschlagenheit, sowie bei Infektanfälligkeit und allgemeiner Schwäche mit dem Präparat Medivitan (Kombination aus den Vitaminen B6, B12 und Folsäure).

Die Spritzenkur bestehend aus 8 Injektionen, erfolgt über vier Wochen mit zwei Injektionen in der Woche

Die Kosten für die Medivitankur sowie deren Injektionen in der Praxis sind eine reine Selbstzahlerleistung und von der gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattungsfähig.


Untersuchungen zur Führerscheinverlängerung

Für Besitzer der Führerscheinklassen C, C1, C1E muss ab dem 50. Lebensjahr die Tauglichkeit zum Führen des Fahrzeugs regelmäßig (alle 5 Jahre)  nachgewiesen werden.

Die Untersuchung beinhaltet eine Erhebung des Ganzkörperstatus, einen Hörtest, einen Sehtest (Schärfe, Farbsehen, räumliches Sehen), eine Urinuntersuchung, die Untersuchung auf Diabetes, eine Blutdruckmessung und letztendlich die Ausstellung des Attests zur Tauglichkeit.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Gebührenordnung  für Ärzte (GOÄ).


Atteste & Gutachten

Der behandelnde Arzt verfasst benötigte Schreiben zur Vorlage bei Schulen, Ämtern, privaten Versicherungen, etc. . Die Kosten für Atteste richten sich nach dem Umfang des Schreibens.


Patientenverfügung

Beratung hinsichtlich der schriftlichen Vorausverfügung für den Fall, dass ein Patient seinen Willen nicht mehr selbst formulieren kann. Dies ist besonders für evtl. ärztliche Eingriffe (lebensverlängernde Maßnahmen, etc.) relevant. Wir bieten hier fachliche und organisatorische Hilfstellung beim Ausfüllen des Formulars sowie den entsprechenden Prozessen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).